WSP

Internship

12 Monate gültige Arbeitserlaubnis für Studierende und Auszubildende deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 35 Jahren, die ein ausbildungsbezogenes Praktikum in Kanada machen möchten und bereits einen Arbeitsplatz in Kanada haben.

Sie haben eine Praktikantenstelle in Kanada, aber keine Arbeitsgenehmigung?
Dann ist hier unsere Alternative: Das Internship-Programm (zählt auch bei der Kanadischen Botschaft zum Programmteil Internship und nicht zu Working Holiday wie beispielsweise unser WSP)

Ziel: Ableistung von studienfach-/ausbildungsbezogenen Praktika

Voraussetzungen: Teilnehmer müssen Studienbescheinigung oder Ausbildungsnachweis vorlegen; bitte polizeiliches Führungszeugnis mit einreichen

Programmablauf: studien- oder ausbildungsbezogenes Praktikum; Dauer: max. 12 Monate

Finanzierung: Bearbeitungsgebühr von € 200, zuzüglich Bearbeitungskosten der Botschaft (z.Zt. € 110), exklusive Reise- und Versicherungskosten

Der Praktikantenplatz muss von den Bewerbern selbst ausfindig gemacht werden (die Vorlage eines Bestätigungsschreibens des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich); der Flug kann selbst arrangiert werden, ist aber auch im Rahmen des Werkstudierendenprogramms von Ende Juli bis Mitte Oktober möglich; bei Aufnahme in das Internship-Programm wird der Teilnehmer Mitglied in der Deutsch-Kanadischen Gesellschaft (Jahresbeitrag für Studenten z.Zt. € 30).
Bewerbungen werden entgegengenommen, solange noch Arbeitsgenehmigungen bei der Botschaft zur Verfügung stehen; bei Rücktritt vom Programm nach Einreichung der Unterlagen bei der Botschaft kann keine Erstattung erfolgen.

Die aktuellen Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:
 Bewerbungsbogen_Internship_2012

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