Werkstudierendenprogramm (Working Holiday)
Teilnahmeverfahren
Verfahrenshinweise:
Mit der verbindlichen schriftlichen Bestätigung der Teilnahme und der Annahme des angebotenen Arbeitsplatzes bzw. des Open Work Permit ist die Programmgebühr zu überweisen.
Bei Rücktritt vom Werkstudierendenprogramm nach Einreichung der Unterlagen bei der Kanadischen Botschaft aus unvorhersehbarem, persönlich nicht zu vertretendem Anlass (z.B. unter Vorlage eines ärztlichen Attests) wird die Programmgebühr zurückerstattet. In jedem Fall werden jedoch € 280 als Verwaltungskostenanteil einbehalten. Dies gilt auch dann, wenn die Reise für alle oder einzelne Teilnehmer aus Gründen, die die DKG nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann.
Der Verdienst der zweimonatigen Arbeitstätigkeit reicht heute erfahrungsgemäß in den meisten Fällen nicht aus, um die Lebenshaltungskosten und den Reisemonat finanzieren zu können. Eine finanzielle Vorsorge ist daher wichtig, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Es ist daher nur dringend zu empfehlen, die finanziellen und zeitlichen Planungen (Achtung: Klausurzeiträume) sehr sorgfältig und rechtzeitig vorzubereiten und aufeinander abzustimmen!
Der gemeinsame Hin- und Rückflug ist wichtiger Bestandteil unseres WSP. Davon abweichende zeitliche Sonderwünsche als Ausnahme müssen studienbedingt sein (Bestätigung der Fakultät/ des Fachbereiches); alle daraus entstehenden Mehrkosten müssen vom/ von der betreffenden Teilnehmer/-in selbst getragen werden. Das Flugticket hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Für Teilnehmer/-innen mit einem Arbeitsplatz, die zuerst ihren Reisemonat antreten und erst ab Mitte/Ende August mit der Arbeit beginnen, gilt eine veränderte Regelung: Ziel ist hier nicht das Erreichen des Arbeitsplatzes nach Eintreffen in Kanada, sondern der gemeinsame Rückflug ab Toronto.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Es wird empfohlen, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Geeigneter Zeitpunkt ist nach der schriftlichen Bestätigung des Teilnehmers, dass er den angebotenen Arbeitsplatz oder das Open Work Permit annimmt. Angaben zu weiteren Versicherungen werden im Vorbereitungsseminar gemacht.
Rechtliches
Die Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V. hat es sich seit ihrer Gründung im Jahre 1951 zur Aufgabe gemacht, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern und zu vertiefen. Diesem Anspruch dient insbesondere das 1965 ins Leben gerufene Werkstudierendenprogramm, dessen Teilnehmer/-innen sich als Mitglieder in besonderer Weise diesem Ziel verpflichtet fühlen; sie halten die Gesellschaft jung und lebendig. In der Durchführung des Programms tritt die DKG jedoch nicht als Vertragspartner auf, sondern als Vermittler, mit einem hohen Dienstleistungsanspruch an den Ablauf des Programms.
Die vorstehenden Angaben dienen lediglich zum Zweck der internen Information. Sie werden nicht Bestandteil eines mit dem zukünftigen kanadischen Arbeitgeber abzuschließenden Arbeitsvertrages. Aus diesen Angaben können demzufolge auch keine Rechtsansprüche gegen die DKG abgeleitet werden.
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